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   ArbG Rostock, 16.04.2008 - 3 BV 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43241
ArbG Rostock, 16.04.2008 - 3 BV 3/07 (https://dejure.org/2008,43241)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 BV 3/07 (https://dejure.org/2008,43241)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 BV 3/07 (https://dejure.org/2008,43241)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin und unter Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 16. April 2008 - 3 BV 3/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2009 - 3 TaBV 7/08

    Gefährdungsbeurteilung - Spruch der Einigungsstelle

    Der Beschluss des Arbeitsgerichtes Rostock vom 16. April 2008, Aktenzeichen 3 BV 3/07, wird - soweit dadurch der Antrag der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen wurde - abgeändert.

    unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichtes Rostock vom 16.04.2008, Aktenzeichen 3 BV 3/07, wird der Antrag der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBVGa 6/09

    Einstweilige Verfügung - Mitbestimmung bei der Festsetzung von Mindestgrößen für

    Das Arbeitsgericht Rostock (Beschluss vom 16. April 2008 in Sachen 3 BV 3/07) und das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 25. Februar 2009 in Sachen 3 TaBV 7/08 - Anlage Ast 4 zur Antragsschrift vom 11.11.2009, Blatt 58 ff. d. A.) haben einzelne Regelungen der Betriebsvereinbarung für unwirksam erachtet, die BV Arbeitsstätten jedoch im Übrigen als wirksam angesehen.
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